Discussion:
Warum hält sich die BZ eigentlich nicht an die Verordnung?
(zu alt für eine Antwort)
Bernd Ohm
2022-09-15 19:14:57 UTC
Permalink
Die riesige sogenannte LED-NewsWall am Verlagsgebäude des BZV
an der Langen Straße leuchtet nach wie vor Tag und Nacht.

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§ 11
Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen

Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen
ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt
nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich
ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.

Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensikumav.pdf
--
bis denn, BEN
Meyer
2022-09-18 09:50:25 UTC
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Diese Neuigkeiten sind noch nicht bei der Redaktion angekommen.
Post by Bernd Ohm
Die riesige sogenannte LED-NewsWall am Verlagsgebäude des BZV
an der Langen Straße leuchtet nach wie vor Tag und Nacht.
Helmut Grahners
2022-09-21 15:36:56 UTC
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Post by Bernd Ohm
Die riesige sogenannte LED-NewsWall am Verlagsgebäude des BZV
an der Langen Straße leuchtet nach wie vor Tag und Nacht.
Schon mal eine Mail an die BZ geschickt?

Helmut
Bernd Ohm
2022-10-13 10:37:23 UTC
Permalink
Post by Helmut Grahners
Post by Bernd Ohm
Die riesige sogenannte LED-NewsWall am Verlagsgebäude des BZV
an der Langen Straße leuchtet nach wie vor Tag und Nacht.
Schon mal eine Mail an die BZ geschickt?
Die BZ hat auf meine E-Mail geantwortet:

"Ich kann Ihnen dazu folgende Auskunft unserer Konzerngeschäftsführung
in Essen weitergeben: Die FUNKE Mediengruppe vertritt den Standpunkt,
dass es sich bei den Newswalls nicht um Werbeanlagen handelt, da diese
mit mindestens 50 Prozent Nachrichten bespielt werden."

Jeder denke sich seinen Teil!
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bis denn, BEN
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