Bernd Ohm
2022-09-15 19:14:57 UTC
Die riesige sogenannte LED-NewsWall am Verlagsgebäude des BZV
an der Langen Straße leuchtet nach wie vor Tag und Nacht.
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§ 11
Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen
Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen
ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt
nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich
ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.
Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensikumav.pdf
an der Langen Straße leuchtet nach wie vor Tag und Nacht.
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§ 11
Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen
Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen
ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt
nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich
ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.
Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensikumav.pdf
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bis denn, BEN
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